Mündliche Untersuchung / Konsultation
150 zł
Erstellung eines Behandlungsplans und Kostenvoranschlags
195 zł
Grundlegende Beratung (ästhetisch, prothetisch, parodontal)
350 zł
Fachärztliche Beratung – Implantologie
695 zł
Simulation eines neuen Lächelns im Mund/1 Kiefer des Patienten
1750 zł
Analoges Diagnosemodell
175 zł
Digitales Scannen des Kiefers
175 zł
Röntgenaufnahme eines einzelnen Zahns
65 zł
3D-Computertomografie (je nach Umfang)
295 - 590 zł
Behandlungsplan INVISALIGN GO
550 zł
INVISALIGN GO Express – bis zu 7 Onlays in einem Kiefer
6500 zł
INVISALIGN GO Express – bis zu 7 Overlays in beiden Kiefern
7500 zł
INVISALIGN GO – bis zu 20 Onlays in einem Kiefer
9500 zł
INVISALIGN GO – bis zu 20 Overlays in beiden Kiefern
11500 zł
INVISALIGN GO Plus – bis zu 26 Onlays in einem Kiefer
13500 zł
INVISALIGN GO Plus – bis zu 26 Overlays in beiden Kiefern
14500 zł
Zahnspangen – Overlays für einen Kiefer
1500 zł
Feste Halterung für einen Kiefer
600 zł
Furnier Premium (handgebrannt)
3950 zł
DIGITALE Verblendung (digitales Fräsen)
2950 zł
Vollkeramische Krone PREMIUM (handgebrannt)
3950 zł
Digitale Vollkeramik-Krone (digitales Fräsen)
2950 zł
STANDARD-Krone (auf Metallunterkonstruktion)
2550 zł
Probezeit/Langzeitkrone
950 zł
Provisorische Krone
175 zł
Inlay/Onlay – Keramikrestauration eines Zahnes
1950 zł
Vollständiger Zahnersatz (Satz)
9900 zł
Vollprothese (einfach)
4950 zł
Teilweiser Zahnersatz
2750 zł
Skelettierte Prothese
6950 zł
All-on-X
45000-55000 zł
Füllung einer Kavität mit lichthärtendem Material klein/mittel/groß/groß
595/695/795/895 zł
Wiederherstellung eines Zahnes mit Keramikinlay, Onlay, Overlay
1950 zł
Wiederherstellung eines Zahns mit einem Glas-, Komposit- oder Titaninlay
700/1000 zł
Lokale Anästhesie
40 zł
Abrichten
95 zł
Bonding / ein Zahn
1500 zł
Kosmetisches Lächeln Bonding / Fließinjektionstechnik / ein Bogen
15000 zł
Kosmetisches Lächeln Bonding / Fließinjektionstechnik / beide Bögen
30000 zł
Wurzelkanalbehandlung eines einkanaligen Zahns in einer Sitzung unter Verwendung eines Mikroskops
1650 zł
Wurzelkanalbehandlung eines Zahns mit zwei Kanälen in einer Sitzung unter Verwendung eines Mikroskops
1850 zł
Wurzelkanalbehandlung eines Zahnes mit drei Wurzelkanälen in einer Sitzung unter Verwendung eines Mikroskops
2050 zł
+ für jeden weiteren Kanal
250 zł
Wiederholte Wurzelkanalbehandlung mit Hilfe eines Mikroskops
+50%
Wurzelkanalbehandlung durch prothetische Krone unter dem Mikroskop
+150 zł
Einfache Extraktion
375 zł
Komplexe Extraktion
595 zł
Chirurgische Entfernung eines Zahns (in der Regel des achten)
2550 zł
Chirurgische Freilegung eines retinierten Zahns + Kleben eines kieferorthopädischen Brackets
2650 zł
Wurzelspitzenresektion
2750 zł
Entfernung einer Zyste
3750 zł
750 zł
Weichgewebetransplantat (Zahnfleisch)
1750 zł
Check-up / Untersuchung der Mundhöhle
150 zł
Entfernung von Zahnbelägen mit Schleifen von Belägen
545 zł
Fluoridlackierung aller Zähne
150 zł
Versiegelung von Rissen
150 zł
2750 zł
395 zł
Laserdesinfektion von Wurzelkanälen
295 zł
Laser-Frenektomie der Lippe / Zunge
550 zł
Implantate – Preis
Implantatgetragene Krone – Keramik auf Metall
2550 zł
Implantatgetragene Krone – Vollkeramik DIGITAL
2950 zł
Implantatgetragene Krone – PREMIUM Vollkeramik
3950 zł
Verbinder aus Titan
1550 zł
Zirkoniumdioxid-Abutment
2000 zł
Implant natychmiastowy
4500 zł
Implantation im ästhetischen Bereich
5500 zł
4500 zł
Standardimplantation (Implantat > 10 mm)
3500 zł
Implantation unter schwierigen anatomischen Bedingungen (Implantat < 10 mm)
4500 zł
Pterygopalatine-Implantat
5500 zł
Implantatfreilegung/Zahnfleischumformungsschraube
575 zł
Sinuslift-Verfahren
9500 zł
Gesteuertes Knochenregenerationsverfahren mit ABA-Technik - Allogene Knochenregeneration
4500 zł
Deckprothese auf 2 Implantaten
15 000 zł
Deckprothese auf 4 Implantaten
18 000 zł
£45,000
£55,000
65 000 zł
Zahnimplantate ersetzen verlorene Zähne auf die natürlichste Weise. Das Implantat selbst bildet die Zahnwurzel nach. Auf ihm wird mit Hilfe eines speziellen Aufbaus die Zahnkrone befestigt. Die Preise für Implantate sind also ein Teil der Kosten. Die endgültigen Kosten für einen implantatgetragenen Zahn setzen sich zusammen aus dem Gesamtpreis für das Implantat, die Schnapp-Kupplung und die Krone auf dem Implantat (eingeklebt oder verschraubt).
Implantatgetragener Zahnersatz und andere komplexere Konstruktionen werden individuell berechnet – abhängig von der verwendeten Technologie und der Anzahl der eingesetzten Implantate.Die Preise für Implantate werden häufig auch von der Notwendigkeit eines Knochen- oder Zahnfleischaufbaus beeinflusst. Dabei handelt es sich um zusätzliche Eingriffe zur Verbesserung der anatomischen Bedingungen, die für einen dauerhaften, kosmetischen Behandlungseffekt erforderlich sind.
Achtung!
Die endgültigen Kosten der Behandlung können nur nach der Konsultation mit einem Spezialisten – Dr. med. Tomasz Cegielski – unserem Implantologen – bestimmt werden. Komplexe Fälle werden individuell bepreist. Bitte beachten Sie die Preisliste. Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, können wir Ihnen unter rejestracja@implantologia.szczecin.pl helfen.
Wir sind dankbar, dass Sie sich entschieden haben, uns Ihr Lächeln anzuvertrauen! Wir wissen das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen, zu schätzen. Deshalb bieten wir denjenigen von Ihnen, die unsere Dienste seit Jahren in Anspruch nehmen, attraktive Rabatte, die den Preis der Behandlungen reduzieren!
5 % Rabatt – für Patienten, die seit mehr als 2 Jahren bei uns in Behandlung sind und regelmäßig zu den Kontrolluntersuchungen gehen und die empfohlenen Hygienemaßnahmen (Zahnsteinentfernung, Beläge, Fluoridierung) durchführen.
10 % Rabatt – für Patienten, die seit mehr als 5 Jahren bei uns in Behandlung sind und regelmäßig zu den Kontrolluntersuchungen kommen und die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen (Zahnsteinentfernung, Beläge, Fluoridierung) durchführen.
Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Rabatte sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen in Verbindung mit den vom behandelnden Arzt empfohlenen Hygienisierungsbehandlungen.
Diese Preisliste ist am Tag der Veröffentlichung gültig und wir behalten uns das Recht vor, sie ohne Vorankündigung zu ändern. Diese Preisliste stellt kein Angebot im Sinne des Zivilgesetzbuches dar.
Wir wissen, dass die Kosten für eine zahnärztliche Behandlung eine erhebliche Belastung für das Budget darstellen können. Deshalb bieten wir unseren Patienten in der Stomatologia na Podzamczu in Szczecin die Möglichkeit, LM PAY zu nutzen – ein bequemes Finanzierungssystem, das es erlaubt, die Behandlung in Raten zu bezahlen. Dies macht selbst die fortschrittlichsten Behandlungen für jedermann zugänglich.
LM PAY ist eine einfache und schnelle Möglichkeit, Ihre Behandlung ohne zusätzliche Kosten zu finanzieren. Das gesamte Antragsverfahren ist so einfach wie möglich und erfordert keine besonderen Formalitäten. Sie können die Kosten für Ihre Behandlung auf monatliche Raten verteilen, so dass Sie nicht wegen eines vorübergehenden Geldmangels auf die notwendigen Behandlungen verzichten müssen.
Zugänglichkeit: LM PAY ermöglicht Ihnen den Zugang zu den besten zahnmedizinischen Leistungen, unabhängig von Ihrer aktuellen finanziellen Situation.
Flexibilität: Sie können den Rückzahlungsplan wählen, der am besten zu Ihrem Budget und Ihren Bedürfnissen passt.
B Sicherheit: LM PAY ist eine sichere Lösung, die Ihre persönlichen und finanziellen Daten schützt.
Schnelligkeit: Finanzierungsentscheidungen können in nur wenigen Minuten getroffen werden, so dass Sie sofort mit der Behandlung beginnen können.
Lassen Sie nicht zu, dass die Kosten der Behandlung ein Hindernis darstellen. Bei Stomatologia na Podzamczu möchten wir, dass jeder die Möglichkeit hat, ein gesundes Lächeln zu genießen. Kontaktieren Sie uns, um mehr über Ihre Finanzierungsmöglichkeiten zu erfahren und vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um die Tür zu einem schönen Lächeln zu öffnen.
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in Klinik Stomatologia na Podzamczu Sp. z o.o. NIP 8513272127 REGON 521607813, KRS 0000963088
Die vorliegende Ordnung legt die Rechte und Pflichten der Patienten der Stomatologia na Podzamczu (nachstehend Klinik genannt) in Bezug auf die Vereinbarung von Terminen und die Erbringung medizinischer Leistungen fest. In der Ordnung werden auch die Grundsätze der Terminbestätigung, die Buchungsgebühren und die Folgen der nicht rechtzeitigen Terminabsage festgelegt. Die Annahme des Reglements verpflichtet zu dessen Anwendung und bindet die Parteien, da es Teil des Vertrags über die Erbringung medizinischer Dienstleistungen ist.
(1) Die ärztlichen Leistungen werden werktags zu den nach der Arbeitsorganisation der Klinik individuell festgelegten Zeiten erbracht.
(2) Die Klinik erbringt medizinische Leistungen gegen Entgelt nach der jeweils gültigen Preisliste. Auskünfte über die Preise der Leistungen erteilen die Mitarbeiter der Klinik. Die Preisliste und die Liste der angebotenen Leistungen sind an der Anmeldung und auf der Website www.stomatologia.szczecin.pl und www.implantologia.szczecin.pl erhältlich.
(3) Kostenpflichtige ärztliche Leistungen werden ohne Überweisung erbracht, außer in Fällen, die in gesonderten Vorschriften festgelegt sind.
(4) Röntgendiagnostische Untersuchungen werden auf der Grundlage einer ärztlichen Überweisung erbracht, mit Ausnahme von intraoralen Röntgenaufnahmen. Der Patient ist verpflichtet, die Überweisung jedes Mal vorzulegen, bevor die Leistung erbracht wird.
(5) Die Dienstleistungen dürfen nur von medizinischen Fachkräften erbracht werden, die über die entsprechenden Qualifikationen für die Erbringung der Dienstleistungen verfügen, was durch Diplome und Zertifikate bestätigt wird, und die entsprechenden gesundheitlichen Anforderungen erfüllen.
(6) Die Erbringung von Gesundheitsleistungen erfolgt nach vorheriger Anmeldung zu einem bestimmten Termin gemäß dem Terminplan der Klinik. Die Anmeldung kann durch den Patienten, seinen gesetzlichen Vertreter oder eine vom Patienten bevollmächtigte Person erfolgen:
- direkt in der Klinik
- per Telefon unter 91 812 8888 oder 91 812 7777
- online, über www.stomatologia.szczecin.pl, www.implantologia.szczecin.pl oder soziale Medien
(7) Bei der Buchung ist der Patient, sein gesetzlicher Vertreter oder eine vom Patienten bevollmächtigte Person verpflichtet, auf Verlangen der buchenden Person korrekte Daten des Patienten anzugeben, die für die Buchung eines Termins und die Erstellung einer Patientenkarte erforderlich sind, einschließlich Vorname, Nachname, PESEL-Nummer, Geburtsdatum und Wohnanschrift. Es ist auch notwendig, Daten bereitzustellen, die einen direkten Kontakt mit dem Patienten in organisatorischen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen ermöglichen, wie z. B. die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse des Kontakts. Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Klinik und unter www.stomatologia.szczecin.pl erhältlich.
(8) Die Mitarbeiter an der Rezeption vereinbaren nach einem ersten Gespräch Termine für die Patienten, um den Arzt zu sehen, der für eine bestimmte Behandlung zuständig ist. Konsultationstermine werden für 30-60 Minuten vereinbart, zahnärztliche Untersuchungen für 30 Minuten, endodontische Behandlungen für 60 bis 120 Minuten. Die Dauer eines chirurgischen Besuchs wird individuell festgelegt, je nach Umfang des Eingriffs. Die Dauer der folgenden Besuche wird vom Arzt je nach der Art der geplanten Behandlung festgelegt.
(9) Die Ärzte bieten keine Konsultationen per Telefon oder E-Mail an.
(10) Die Namen der Leistungserbringer sind am Ort der Leistungserbringung erhältlich. Weitere Informationen über die Ärzte, die Leistungen erbringen, finden Sie auf den Websites www. stomatologia.szczecin.pl und www.implantologia.szczecin.pl
(11) Am Tag vor dem Termin wird bis 13.30 Uhr eine SMS mit der Bitte um Bestätigung des Termins am folgenden Tag versandt. Erfolgt bis 15.30 Uhr keine Antwort, setzt sich das Klinikpersonal telefonisch mit den Patienten in Verbindung, um die Teilnahme am Termin des folgenden Tages zu bestätigen. Kann der Termin bis 16.00 Uhr nicht bestätigt werden, wird der Termin abgesagt. In diesem Fall kann die Klinik eine Stornierungsmitteilung verschicken. Implantologie-Termine werden zwei Tage im Voraus bestätigt.
(12) Die Klinik behält sich das Recht vor, einen Termin für die Erbringung von Dienstleistungen in zufälligen Situationen, auf die die Klinik keinen Einfluss hat, zu ändern oder abzusagen. Der Patient wird über die Änderung oder Absage des Termins unverzüglich mittels SMS und/oder telefonischer Benachrichtigung durch einen Mitarbeiter der Klinik informiert.
(13) Der Patient muss einen Termin, den er nicht wahrnehmen kann, spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin absagen. Eine verspätete Absage eines Termins bedeutet, dass der Termin unter Verletzung des Termins abgesagt wird.
(14) Als Voraussetzung für die Annahme der Buchung eines Beratungstermins ist die Klinik berechtigt, im Zusammenhang mit dem Termin eine Anzahlung bis zur vollständigen Bezahlung der vorgesehenen Behandlungen/Leistungen zu erheben.
(15) Die Gebühr kann persönlich, per Banküberweisung oder über die PayU-Plattform (über einen generierten Link, der in einer SMS oder E-Mail-Nachricht versandt wird, oder über die Website www.stomatologia.szczecin.pl oder www.implantologia.szczecin.pl) bezahlt werden.
(16) Die Kaution wird im Falle eines Besuchs auf den Preis der Dienstleistung angerechnet.
(17) Die Kaution wird zurückerstattet, wenn der Patient den Termin innerhalb der in Nummer 13 genannten Frist storniert. Falls bei einem rechtzeitig stornierten Termin ein Schaden durch die Herstellung einer Sonderanfertigung entstanden ist, hat die Klinik das Recht, die Kosten für die Herstellung der Sonderanfertigung von der Kaution abzuziehen.
(18) Bei Nichterscheinen des Patienten zu einem Termin oder bei terminwidriger Absage des Patienten wird die Kaution nicht zurückerstattet. Die Anzahlung stellt in diesem Fall eine Entschädigung für die Bereithaltung der Praxis zur Erbringung der Leistung und für den entgangenen Nutzen dar, der dadurch entsteht, dass der Termin des Patienten unbesetzt bleibt, d. h. von einem anderen Patienten nicht wahrgenommen wird.
(19) Die Nichtabsage oder die Stornierung mit Verletzung des Termins, der nicht durch die Anzahlung gedeckt war, verpflichtet den Patienten, der Klinik die in Punkt 18 genannten pauschalen Entschädigungskosten in Höhe von 200 PLN für jeden gebuchten Termin zu zahlen. Die Gebühr wird zu den Kosten des nächsten Besuchs hinzugerechnet, wobei sich dessen Preis um den Betrag der Entschädigung erhöht.
(20) Die Klinik ist berechtigt, den Patienten in besonders begründeten Fällen, die den Patienten betreffen, und auf Wunsch des Patienten von der Zahlung der Entschädigungspauschale zu befreien sowie auf die Einbehaltung der Kaution zu verzichten.
(21) Die Nichtabsage eines Termins oder die Stornierung unter Verletzung der in Ziffer 13 genannten Frist berechtigt die Klinik darüber hinaus, die Erbringung weiterer medizinischer Leistungen für die Zukunft zu verweigern, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall für Leben und Gesundheit.
(22) Die Stornierung eines Termins durch die Klinik berechtigt den Patienten zur Rückerstattung der Anzahlung, sofern diese zuvor eingezogen wurde. Erteilt der Patient keine entsprechende schriftliche Anweisung, wird die Anzahlung automatisch auf den nächsten Termin angerechnet.
(23) Bei angenommenen Behandlungsplänen stellt die vom Patienten geleistete Zahlung für die Durchführung des Plans eine Anzahlung im Sinne von Artikel 394 § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dar.
(24) Die Kosten für die Behandlung richten sich nach der zum Zeitpunkt der Erstellung des Plans gültigen Preisliste. Ändert sich die Preisliste nach dem Zeitpunkt der Erstellung des Behandlungsplans, wird der Behandlungsplan nach den geänderten Preisen durchgeführt. Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass sich die Preisliste im Laufe der Behandlung ändern kann. Der Leistungserbringer informiert den Patienten über eine Änderung der Preisliste, die eine Erhöhung der Kosten für den Behandlungsplan zur Folge hat. Die Information wird dem Patienten direkt in einem Gespräch mit dem Personal der Behandlungseinrichtung sowie in üblicher Weise mitgeteilt. Der Patient hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem die Preise gegenüber den zuvor im Behandlungsplan vereinbarten Preisen geändert worden sind. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens mit dem ersten Besuch während der neuen Preisliste und nachdem der Patient über sein Rücktrittsrecht informiert wurde. Die Gültigkeit des Behandlungsplans kann zeitlich befristet sein. Der Behandlungsplan kann Ermäßigungen für die Aufnahme/vollständige Bezahlung vorsehen.
(25) Der Prozess der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen beginnt am Anmeldeschalter, wo die Patienten ihren Termin anmelden. Bei der Anmeldung muss der Patient Folgendes tun(a) ein Anmeldeformular auszufüllen und zu unterschreiben oder ein Ausweisdokument vorzulegen,b) eine Überweisung für medizinische Leistungen, wenn er/sie eine hat
(26) Aufgrund des besonderen Charakters der medizinischen Leistungen wird die Gebühr vom Patienten unmittelbar nach dem Besuch in der Geschäftsstelle auf der Grundlage der Angaben des Arztes bezahlt. Nach Zahlung der Gebühr erhält der Patient eine Quittung/Rechnung.
(27) Die Klinik behält sich das Recht vor, die Erbringung von Leistungen, die eine Terminvereinbarung erfordern, bei Patienten, die für zuvor erbrachte medizinische Leistungen nicht bezahlt haben, bis zur Begleichung der Schulden zu verweigern, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall für Leben und Gesundheit.
(28) Der Patient ist verpflichtet, die Richtigkeit der persönlichen Daten auf den von den Mitarbeitern der Klinik ausgestellten Formularen zu überprüfen. Falls er Einwände gegen die Richtigkeit der persönlichen Daten hat, muss er diese vor der Inanspruchnahme der medizinischen Dienstleistung mitteilen.
(29) Am Anmeldeschalter muss der Patient eine Erklärung abgeben, dass er andere Personen ermächtigt, Informationen über seinen Gesundheitszustand einzuholen und medizinische Unterlagen einzusehen. Darüber hinaus muss der Patient eine Erklärung abgeben, dass er das Informationsformular über die Grundsätze der Datenverarbeitung gelesen hat.
(30) Die Zustimmung zur Durchführung des Verfahrens muss vom Patienten jedes Mal vor Beginn des Verfahrens erteilt werden. Die Weigerung, die Einverständniserklärung zu unterzeichnen, berechtigt die Klinik, die Leistung zu verweigern, es sei denn, der Patient befindet sich in einem lebensbedrohlichen oder gesundheitsgefährdenden Zustand.
(31) Von Patienten, die in der Klinik behandelt werden, wird erwartet, dass sie regelmäßig alle 6 Monate unaufgefordert zu Nachsorgeterminen erscheinen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Zustand der Zähne, des Knochens und des Zahnfleisches angemessen überwacht werden kann und dass eventuelle hygienische oder therapeutische Behandlungen empfohlen werden können, um sicherzustellen, dass die Wirkung der durchgeführten Behandlung nachhaltig ist und die Mundgesundheit erhalten bleibt.
(32) Im Rahmen einer ärztlichen Konsultation hat der Patient das Recht, alle notwendigen Erklärungen zu der gestellten Diagnose sowie zu der vorgeschlagenen Behandlung zu erhalten.
(33) Das Klinikpersonal ist nicht verpflichtet, dem Patienten unabhängig von seinem Verhalten Dienstleistungen zu erbringen. Verwerfliches Verhalten des Patienten in Form von aktiver oder verbaler Aggression oder Verhalten, das gegen die Bestimmungen der Ordnung verstößt, wird mit der Verweigerung von Gesundheitsleistungen geahndet. Grobe Verstöße gegen die Ordnung berechtigen die Klinik zur Streichung von der Patientenliste.
(34) Die Klinik erbringt zugunsten von Patienten, die gegen die Anordnung verstoßen haben, nur dann Leistungen, wenn eine dringende Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht. Das Personal, das in einer Situation, die eine Verweigerung ausschließt, Gesundheitsdienstleistungen erbringt, unterliegt dem Schutz, der für Beamte im Dienst gilt. Der besondere Schutz von Amtsträgern führt zu einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortung des Patienten und zur Verfolgung der begangenen Straftat durch die Staatsanwaltschaft.
(35) Die Klinik führt die Krankenakten der Personen, die Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, und stellt den Schutz der in diesen Akten enthaltenen personenbezogenen Daten sicher und macht sie im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften zugänglich.
(36) Medizinische Unterlagen oder Untersuchungsergebnisse (Röntgenbilder) werden vom Klinikpersonal, dem gesetzlichen Vertreter des Patienten oder einer vom Patienten bevollmächtigten Person nach Überprüfung der Identität ausgestellt.
(37) Die Klinik behält sich das Recht vor, die Aufnahmepläne, den Umfang und die Preisliste der Leistungen zu ändern.
(38) Die Geschäftsordnung ist im Empfangsbereich der Klinik sowie unter www.stomatologia.szczecin.pl und www.implantologia.szczecin.pl erhältlich.
Direktor der Klinik
Tomasz Cegielski, MD, PhD