Preisliste

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Preisliste der zahnärztlichen Leistungen in Szczecin

Untersuchungen und Konsultationen – Preis

Mündliche Untersuchung / Konsultation

150 zł

Erstellung eines Behandlungsplans und Kostenvoranschlags

195 zł

Grundlegende Beratung (ästhetisch, prothetisch, parodontal)

350 zł

Fachärztliche Beratung – Implantologie

695 zł

Simulation eines neuen Lächelns im Mund/1 Kiefer des Patienten

1750 zł

Diagnostik – Preis

Zahnaufhellung – Preis

INVISALIGN GO – Preis

Behandlungsplan INVISALIGN GO

550 zł

INVISALIGN GO Express – bis zu 7 Onlays in einem Kiefer

6500 zł

INVISALIGN GO Express – bis zu 7 Overlays in beiden Kiefern

7500 zł

INVISALIGN GO – bis zu 20 Onlays in einem Kiefer

9500 zł

INVISALIGN GO – bis zu 20 Overlays in beiden Kiefern

11500 zł

INVISALIGN GO Plus – bis zu 26 Onlays in einem Kiefer

13500 zł

INVISALIGN GO Plus – bis zu 26 Overlays in beiden Kiefern

14500 zł

Zahnspangen – Overlays für einen Kiefer

1500 zł

Feste Halterung für einen Kiefer

600 zł

Prothetik – Preis

Furnier Premium (handgebrannt)

3950 zł

DIGITALE Verblendung (digitales Fräsen)

2950 zł

Vollkeramische Krone PREMIUM (handgebrannt)

3950 zł

Digitale Vollkeramik-Krone (digitales Fräsen)

2950 zł

STANDARD-Krone (auf Metallunterkonstruktion)

2550 zł

Probezeit/Langzeitkrone

950 zł

Provisorische Krone

175 zł

Inlay/Onlay – Keramikrestauration eines Zahnes

1950 zł

Vollprothese (einfach)

4950 zł

Teilweiser Zahnersatz

2750 zł

Skelettierte Prothese

6950 zł

All-on-X

45000-55000 zł

Konservative Zahnheilkunde – Preis

Füllung einer Kavität mit lichthärtendem Material klein/mittel/groß/groß

595/695/795/895 zł

Wiederherstellung eines Zahnes mit Keramikinlay, Onlay, Overlay

1950 zł

Wiederherstellung eines Zahns mit einem Glas-, Komposit- oder Titaninlay

700/1000 zł

Lokale Anästhesie

40 zł

Abrichten

95 zł

Bonding / ein Zahn

1500 zł

Kosmetisches Lächeln Bonding / Fließinjektionstechnik / ein Bogen

15000 zł

Kosmetisches Lächeln Bonding / Fließinjektionstechnik / beide Bögen

30000 zł

Wurzelkanalbehandlung – Preis

Wurzelkanalbehandlung eines einkanaligen Zahns in einer Sitzung unter Verwendung eines Mikroskops

1650 zł

Wurzelkanalbehandlung eines Zahns mit zwei Kanälen in einer Sitzung unter Verwendung eines Mikroskops

1850 zł

Wurzelkanalbehandlung eines Zahnes mit drei Wurzelkanälen in einer Sitzung unter Verwendung eines Mikroskops

2050 zł

+ für jeden weiteren Kanal

250 zł

Wiederholte Wurzelkanalbehandlung mit Hilfe eines Mikroskops

+50%

Wurzelkanalbehandlung durch prothetische Krone unter dem Mikroskop

+150 zł

Oralchirurgie – Preis

Einfache Extraktion

375 zł

Komplexe Extraktion

595 zł

Chirurgische Entfernung eines Zahns (in der Regel des achten)

2550 zł

Chirurgische Freilegung eines retinierten Zahns + Kleben eines kieferorthopädischen Brackets

2650 zł

Wurzelspitzenresektion

2750 zł

Entfernung einer Zyste

3750 zł

Weichgewebetransplantat (Zahnfleisch)

1750 zł

Prävention und Hygiene – Preis

Check-up / Untersuchung der Mundhöhle

150 zł

Entfernung von Zahnbelägen mit Schleifen von Belägen

545 zł

Fluoridlackierung aller Zähne

150 zł

Versiegelung von Rissen

150 zł

Lasertherapie – Preis

Implantate – Preis

Implantatgetragene Krone – Keramik auf Metall

2550 zł

Implantatgetragene Krone – Vollkeramik DIGITAL

2950 zł

Implantatgetragene Krone – PREMIUM Vollkeramik

3950 zł

Verbinder aus Titan

1550 zł

Zirkoniumdioxid-Abutment

2000 zł

Implant natychmiastowy

4500 zł

Implantation im ästhetischen Bereich

5500 zł

Standardimplantation (Implantat > 10 mm)

3500 zł

Implantation unter schwierigen anatomischen Bedingungen (Implantat < 10 mm)

4500 zł

Pterygopalatine-Implantat

5500 zł

Implantatfreilegung/Zahnfleischumformungsschraube

575 zł

Sinuslift-Verfahren

9500 zł

Gesteuertes Knochenregenerationsverfahren mit ABA-Technik - Allogene Knochenregeneration

4500 zł

Deckprothese auf 2 Implantaten

15 000 zł

Deckprothese auf 4 Implantaten

18 000 zł

Alles-auf-4

£45,000

All-on-6

£55,000

All-on-8

65 000 zł

Informationen über den Preis von Implantaten

Zahnimplantate ersetzen verlorene Zähne auf die natürlichste Weise. Das Implantat selbst bildet die Zahnwurzel nach. Auf ihm wird mit Hilfe eines speziellen Aufbaus die Zahnkrone befestigt. Die Preise für Implantate sind also ein Teil der Kosten. Die endgültigen Kosten für einen implantatgetragenen Zahn setzen sich zusammen aus dem Gesamtpreis für das Implantat, die Schnapp-Kupplung und die Krone auf dem Implantat (eingeklebt oder verschraubt).

Implantatgetragener Zahnersatz und andere komplexere Konstruktionen werden individuell berechnet – abhängig von der verwendeten Technologie und der Anzahl der eingesetzten Implantate.Die Preise für Implantate werden häufig auch von der Notwendigkeit eines Knochen- oder Zahnfleischaufbaus beeinflusst. Dabei handelt es sich um zusätzliche Eingriffe zur Verbesserung der anatomischen Bedingungen, die für einen dauerhaften, kosmetischen Behandlungseffekt erforderlich sind.

Achtung!

Die endgültigen Kosten der Behandlung können nur nach der Konsultation mit einem Spezialisten – Dr. med. Tomasz Cegielski – unserem Implantologen – bestimmt werden. Komplexe Fälle werden individuell bepreist. Bitte beachten Sie die Preisliste. Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, können wir Ihnen unter rejestracja@implantologia.szczecin.pl helfen.

Ermäßigungen

Wir sind dankbar, dass Sie sich entschieden haben, uns Ihr Lächeln anzuvertrauen! Wir wissen das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen, zu schätzen. Deshalb bieten wir denjenigen von Ihnen, die unsere Dienste seit Jahren in Anspruch nehmen, attraktive Rabatte, die den Preis der Behandlungen reduzieren!

Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Rabatte sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen in Verbindung mit den vom behandelnden Arzt empfohlenen Hygienisierungsbehandlungen.

Diese Preisliste ist am Tag der Veröffentlichung gültig und wir behalten uns das Recht vor, sie ohne Vorankündigung zu ändern. Diese Preisliste stellt kein Angebot im Sinne des Zivilgesetzbuches dar.

Finanzieren Sie Ihr Lächeln mit LM PAY bei Stomatologia na Podzamczu

Wir wissen, dass die Kosten für eine zahnärztliche Behandlung eine erhebliche Belastung für das Budget darstellen können. Deshalb bieten wir unseren Patienten in der Stomatologia na Podzamczu in Szczecin die Möglichkeit, LM PAY zu nutzen – ein bequemes Finanzierungssystem, das es erlaubt, die Behandlung in Raten zu bezahlen. Dies macht selbst die fortschrittlichsten Behandlungen für jedermann zugänglich.

Wie funktioniert das LM PAY-System?

LM PAY ist eine einfache und schnelle Möglichkeit, Ihre Behandlung ohne zusätzliche Kosten zu finanzieren. Das gesamte Antragsverfahren ist so einfach wie möglich und erfordert keine besonderen Formalitäten. Sie können die Kosten für Ihre Behandlung auf monatliche Raten verteilen, so dass Sie nicht wegen eines vorübergehenden Geldmangels auf die notwendigen Behandlungen verzichten müssen.

Vorteile der Finanzierung Ihrer Behandlung über LM PAY:

Lassen Sie nicht zu, dass die Kosten der Behandlung ein Hindernis darstellen. Bei Stomatologia na Podzamczu möchten wir, dass jeder die Möglichkeit hat, ein gesundes Lächeln zu genießen. Kontaktieren Sie uns, um mehr über Ihre Finanzierungsmöglichkeiten zu erfahren und vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um die Tür zu einem schönen Lächeln zu öffnen.

Rufen Sie jetzt an oder besuchen Sie unsere Website, um weitere Informationen zu erhalten und Ihr LM PAY Abenteuer zu beginnen - Ihre Gesundheit ist es wert!

Regeln und Vorschriften für den Besuch und die Erbringung medizinischer Dienstleistungen

in Klinik Stomatologia na Podzamczu Sp. z o.o. NIP 8513272127 REGON 521607813, KRS 0000963088

Die vorliegende Ordnung legt die Rechte und Pflichten der Patienten der Stomatologia na Podzamczu (nachstehend Klinik genannt) in Bezug auf die Vereinbarung von Terminen und die Erbringung medizinischer Leistungen fest. In der Ordnung werden auch die Grundsätze der Terminbestätigung, die Buchungsgebühren und die Folgen der nicht rechtzeitigen Terminabsage festgelegt. Die Annahme des Reglements verpflichtet zu dessen Anwendung und bindet die Parteien, da es Teil des Vertrags über die Erbringung medizinischer Dienstleistungen ist.

(1) Die ärztlichen Leistungen werden werktags zu den nach der Arbeitsorganisation der Klinik individuell festgelegten Zeiten erbracht.

(2) Die Klinik erbringt medizinische Leistungen gegen Entgelt nach der jeweils gültigen Preisliste. Auskünfte über die Preise der Leistungen erteilen die Mitarbeiter der Klinik. Die Preisliste und die Liste der angebotenen Leistungen sind an der Anmeldung und auf der Website www.stomatologia.szczecin.pl und www.implantologia.szczecin.pl erhältlich.

(3) Kostenpflichtige ärztliche Leistungen werden ohne Überweisung erbracht, außer in Fällen, die in gesonderten Vorschriften festgelegt sind.

(4) Röntgendiagnostische Untersuchungen werden auf der Grundlage einer ärztlichen Überweisung erbracht, mit Ausnahme von intraoralen Röntgenaufnahmen. Der Patient ist verpflichtet, die Überweisung jedes Mal vorzulegen, bevor die Leistung erbracht wird.

(5) Die Dienstleistungen dürfen nur von medizinischen Fachkräften erbracht werden, die über die entsprechenden Qualifikationen für die Erbringung der Dienstleistungen verfügen, was durch Diplome und Zertifikate bestätigt wird, und die entsprechenden gesundheitlichen Anforderungen erfüllen.

(6) Die Erbringung von Gesundheitsleistungen erfolgt nach vorheriger Anmeldung zu einem bestimmten Termin gemäß dem Terminplan der Klinik. Die Anmeldung kann durch den Patienten, seinen gesetzlichen Vertreter oder eine vom Patienten bevollmächtigte Person erfolgen:
- direkt in der Klinik
- per Telefon unter 91 812 8888 oder 91 812 7777
- online, über www.stomatologia.szczecin.pl, www.implantologia.szczecin.pl oder soziale Medien

(7) Bei der Buchung ist der Patient, sein gesetzlicher Vertreter oder eine vom Patienten bevollmächtigte Person verpflichtet, auf Verlangen der buchenden Person korrekte Daten des Patienten anzugeben, die für die Buchung eines Termins und die Erstellung einer Patientenkarte erforderlich sind, einschließlich Vorname, Nachname, PESEL-Nummer, Geburtsdatum und Wohnanschrift. Es ist auch notwendig, Daten bereitzustellen, die einen direkten Kontakt mit dem Patienten in organisatorischen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen ermöglichen, wie z. B. die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse des Kontakts. Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Klinik und unter www.stomatologia.szczecin.pl erhältlich.

(8) Die Mitarbeiter an der Rezeption vereinbaren nach einem ersten Gespräch Termine für die Patienten, um den Arzt zu sehen, der für eine bestimmte Behandlung zuständig ist. Konsultationstermine werden für 30-60 Minuten vereinbart, zahnärztliche Untersuchungen für 30 Minuten, endodontische Behandlungen für 60 bis 120 Minuten. Die Dauer eines chirurgischen Besuchs wird individuell festgelegt, je nach Umfang des Eingriffs. Die Dauer der folgenden Besuche wird vom Arzt je nach der Art der geplanten Behandlung festgelegt.

(9) Die Ärzte bieten keine Konsultationen per Telefon oder E-Mail an.

(10) Die Namen der Leistungserbringer sind am Ort der Leistungserbringung erhältlich. Weitere Informationen über die Ärzte, die Leistungen erbringen, finden Sie auf den Websites www. stomatologia.szczecin.pl und www.implantologia.szczecin.pl

(11) Am Tag vor dem Termin wird bis 13.30 Uhr eine SMS mit der Bitte um Bestätigung des Termins am folgenden Tag versandt. Erfolgt bis 15.30 Uhr keine Antwort, setzt sich das Klinikpersonal telefonisch mit den Patienten in Verbindung, um die Teilnahme am Termin des folgenden Tages zu bestätigen. Kann der Termin bis 16.00 Uhr nicht bestätigt werden, wird der Termin abgesagt. In diesem Fall kann die Klinik eine Stornierungsmitteilung verschicken. Implantologie-Termine werden zwei Tage im Voraus bestätigt.

(12) Die Klinik behält sich das Recht vor, einen Termin für die Erbringung von Dienstleistungen in zufälligen Situationen, auf die die Klinik keinen Einfluss hat, zu ändern oder abzusagen. Der Patient wird über die Änderung oder Absage des Termins unverzüglich mittels SMS und/oder telefonischer Benachrichtigung durch einen Mitarbeiter der Klinik informiert.

(13) Der Patient muss einen Termin, den er nicht wahrnehmen kann, spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin absagen. Eine verspätete Absage eines Termins bedeutet, dass der Termin unter Verletzung des Termins abgesagt wird.

(14) Als Voraussetzung für die Annahme der Buchung eines Beratungstermins ist die Klinik berechtigt, im Zusammenhang mit dem Termin eine Anzahlung bis zur vollständigen Bezahlung der vorgesehenen Behandlungen/Leistungen zu erheben.

(15) Die Gebühr kann persönlich, per Banküberweisung oder über die PayU-Plattform (über einen generierten Link, der in einer SMS oder E-Mail-Nachricht versandt wird, oder über die Website www.stomatologia.szczecin.pl oder www.implantologia.szczecin.pl) bezahlt werden.

(16) Die Kaution wird im Falle eines Besuchs auf den Preis der Dienstleistung angerechnet.

(17) Die Kaution wird zurückerstattet, wenn der Patient den Termin innerhalb der in Nummer 13 genannten Frist storniert. Falls bei einem rechtzeitig stornierten Termin ein Schaden durch die Herstellung einer Sonderanfertigung entstanden ist, hat die Klinik das Recht, die Kosten für die Herstellung der Sonderanfertigung von der Kaution abzuziehen.

(18) Bei Nichterscheinen des Patienten zu einem Termin oder bei terminwidriger Absage des Patienten wird die Kaution nicht zurückerstattet. Die Anzahlung stellt in diesem Fall eine Entschädigung für die Bereithaltung der Praxis zur Erbringung der Leistung und für den entgangenen Nutzen dar, der dadurch entsteht, dass der Termin des Patienten unbesetzt bleibt, d. h. von einem anderen Patienten nicht wahrgenommen wird.

(19) Die Nichtabsage oder die Stornierung mit Verletzung des Termins, der nicht durch die Anzahlung gedeckt war, verpflichtet den Patienten, der Klinik die in Punkt 18 genannten pauschalen Entschädigungskosten in Höhe von 200 PLN für jeden gebuchten Termin zu zahlen. Die Gebühr wird zu den Kosten des nächsten Besuchs hinzugerechnet, wobei sich dessen Preis um den Betrag der Entschädigung erhöht.

(20) Die Klinik ist berechtigt, den Patienten in besonders begründeten Fällen, die den Patienten betreffen, und auf Wunsch des Patienten von der Zahlung der Entschädigungspauschale zu befreien sowie auf die Einbehaltung der Kaution zu verzichten.

(21) Die Nichtabsage eines Termins oder die Stornierung unter Verletzung der in Ziffer 13 genannten Frist berechtigt die Klinik darüber hinaus, die Erbringung weiterer medizinischer Leistungen für die Zukunft zu verweigern, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall für Leben und Gesundheit.

(22) Die Stornierung eines Termins durch die Klinik berechtigt den Patienten zur Rückerstattung der Anzahlung, sofern diese zuvor eingezogen wurde. Erteilt der Patient keine entsprechende schriftliche Anweisung, wird die Anzahlung automatisch auf den nächsten Termin angerechnet.

(23) Bei angenommenen Behandlungsplänen stellt die vom Patienten geleistete Zahlung für die Durchführung des Plans eine Anzahlung im Sinne von Artikel 394 § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dar.

(24) Die Kosten für die Behandlung richten sich nach der zum Zeitpunkt der Erstellung des Plans gültigen Preisliste. Ändert sich die Preisliste nach dem Zeitpunkt der Erstellung des Behandlungsplans, wird der Behandlungsplan nach den geänderten Preisen durchgeführt. Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass sich die Preisliste im Laufe der Behandlung ändern kann. Der Leistungserbringer informiert den Patienten über eine Änderung der Preisliste, die eine Erhöhung der Kosten für den Behandlungsplan zur Folge hat. Die Information wird dem Patienten direkt in einem Gespräch mit dem Personal der Behandlungseinrichtung sowie in üblicher Weise mitgeteilt. Der Patient hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem die Preise gegenüber den zuvor im Behandlungsplan vereinbarten Preisen geändert worden sind. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens mit dem ersten Besuch während der neuen Preisliste und nachdem der Patient über sein Rücktrittsrecht informiert wurde. Die Gültigkeit des Behandlungsplans kann zeitlich befristet sein. Der Behandlungsplan kann Ermäßigungen für die Aufnahme/vollständige Bezahlung vorsehen.

(25) Der Prozess der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen beginnt am Anmeldeschalter, wo die Patienten ihren Termin anmelden. Bei der Anmeldung muss der Patient Folgendes tun(a) ein Anmeldeformular auszufüllen und zu unterschreiben oder ein Ausweisdokument vorzulegen,b) eine Überweisung für medizinische Leistungen, wenn er/sie eine hat

(26) Aufgrund des besonderen Charakters der medizinischen Leistungen wird die Gebühr vom Patienten unmittelbar nach dem Besuch in der Geschäftsstelle auf der Grundlage der Angaben des Arztes bezahlt. Nach Zahlung der Gebühr erhält der Patient eine Quittung/Rechnung.

(27) Die Klinik behält sich das Recht vor, die Erbringung von Leistungen, die eine Terminvereinbarung erfordern, bei Patienten, die für zuvor erbrachte medizinische Leistungen nicht bezahlt haben, bis zur Begleichung der Schulden zu verweigern, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall für Leben und Gesundheit.

(28) Der Patient ist verpflichtet, die Richtigkeit der persönlichen Daten auf den von den Mitarbeitern der Klinik ausgestellten Formularen zu überprüfen. Falls er Einwände gegen die Richtigkeit der persönlichen Daten hat, muss er diese vor der Inanspruchnahme der medizinischen Dienstleistung mitteilen.

(29) Am Anmeldeschalter muss der Patient eine Erklärung abgeben, dass er andere Personen ermächtigt, Informationen über seinen Gesundheitszustand einzuholen und medizinische Unterlagen einzusehen. Darüber hinaus muss der Patient eine Erklärung abgeben, dass er das Informationsformular über die Grundsätze der Datenverarbeitung gelesen hat.

(30) Die Zustimmung zur Durchführung des Verfahrens muss vom Patienten jedes Mal vor Beginn des Verfahrens erteilt werden. Die Weigerung, die Einverständniserklärung zu unterzeichnen, berechtigt die Klinik, die Leistung zu verweigern, es sei denn, der Patient befindet sich in einem lebensbedrohlichen oder gesundheitsgefährdenden Zustand.

(31) Von Patienten, die in der Klinik behandelt werden, wird erwartet, dass sie regelmäßig alle 6 Monate unaufgefordert zu Nachsorgeterminen erscheinen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Zustand der Zähne, des Knochens und des Zahnfleisches angemessen überwacht werden kann und dass eventuelle hygienische oder therapeutische Behandlungen empfohlen werden können, um sicherzustellen, dass die Wirkung der durchgeführten Behandlung nachhaltig ist und die Mundgesundheit erhalten bleibt.

(32) Im Rahmen einer ärztlichen Konsultation hat der Patient das Recht, alle notwendigen Erklärungen zu der gestellten Diagnose sowie zu der vorgeschlagenen Behandlung zu erhalten.

(33) Das Klinikpersonal ist nicht verpflichtet, dem Patienten unabhängig von seinem Verhalten Dienstleistungen zu erbringen. Verwerfliches Verhalten des Patienten in Form von aktiver oder verbaler Aggression oder Verhalten, das gegen die Bestimmungen der Ordnung verstößt, wird mit der Verweigerung von Gesundheitsleistungen geahndet. Grobe Verstöße gegen die Ordnung berechtigen die Klinik zur Streichung von der Patientenliste.

(34) Die Klinik erbringt zugunsten von Patienten, die gegen die Anordnung verstoßen haben, nur dann Leistungen, wenn eine dringende Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht. Das Personal, das in einer Situation, die eine Verweigerung ausschließt, Gesundheitsdienstleistungen erbringt, unterliegt dem Schutz, der für Beamte im Dienst gilt. Der besondere Schutz von Amtsträgern führt zu einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortung des Patienten und zur Verfolgung der begangenen Straftat durch die Staatsanwaltschaft.

(35) Die Klinik führt die Krankenakten der Personen, die Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, und stellt den Schutz der in diesen Akten enthaltenen personenbezogenen Daten sicher und macht sie im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften zugänglich.

(36) Medizinische Unterlagen oder Untersuchungsergebnisse (Röntgenbilder) werden vom Klinikpersonal, dem gesetzlichen Vertreter des Patienten oder einer vom Patienten bevollmächtigten Person nach Überprüfung der Identität ausgestellt.

(37) Die Klinik behält sich das Recht vor, die Aufnahmepläne, den Umfang und die Preisliste der Leistungen zu ändern.

(38) Die Geschäftsordnung ist im Empfangsbereich der Klinik sowie unter www.stomatologia.szczecin.pl und www.implantologia.szczecin.pl erhältlich.

Direktor der Klinik
Tomasz Cegielski, MD, PhD

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