Informationen über die Auswirkungen der von der Organisationseinheit durchgeführten Tätigkeiten auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
Informationen über die Auswirkungen der von der Organisationseinheit durchgeführten Tätigkeiten auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
Rechtsgrundlage: Gesetz über das Atomrecht / Dz.U. 2019 pos. 1792/ gemäß Art. 32c Punkt 2
Das Referat übt die Tätigkeit aus: im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber ionisierender Strahlung, bestehend aus intraoraler, panoramischer und CBCT-Bildgebung, in der Zahnarztpraxis und der Inbetriebnahme und Verwendung von Geräten, die ionisierende Strahlung erzeugen.
PWIS-Genehmigungen wurden erteilt: o Nr. 217/20 vom 30.12.2020 für die Kamera CS 82003D, o Nr. 95/11 vom 15.04.2011 für die Kamera Gandex 765 DC, o Nr. 97/11 vom 15.04.2011 für die Kamera Gandex 765 DC, o Nr. 96/11 vom 15.04.2011 für die Kamera Gandex 765 DC, o Nr. 98/11 vom 15.04.2011 für die Kamera Gandex 765 DC, o Nr. WS-NHR-600-143/08 vom 27.10.2008 für den Betrieb eines Röntgenlabors.
Das Referat überwacht die Exposition der Mitarbeiter mit individuellen Dosismessgeräten - in den letzten 12 Monaten von Januar 2022 bis Dezember 2022 betrug die gemessene effektive Dosis: 0,1mSv.
Verordnung des Ministerrats über die Dosisgrenzwerte für ionisierende Strahlung / ABl. 2005, Nr. 168/- der zulässige Wert der Exposition gegenüber ionisierender Strahlung ist:
Mitarbeiter: 20mSv/Jahr;
allgemeine Bevölkerung: 1mSv/Jahr.
Bemerkung:
Auf der Grundlage der gemessenen und berechneten Dosen wird der Schluss gezogen, dass die Tätigkeiten in den letzten 12 Monaten keine nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt gehabt haben.
Das Labor gibt keine radioaktiven Stoffe an die Umwelt ab.
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